Meinungen(7)
Mit dieser Darstellung begründete das Landessozialgericht von Rheinland-Pfalz in Mainz am 2.
Juni die Abweisung der Klage einer Krankenkasse gegen die
Bundesrepublik Deutschland.
Die
besagte Krankenkasse, vermutlich die BKK Provita, wollte mit der Klage
durchsetzen, ihren vegetarischen und veganen Mitgliedern für die
Laboruntersuchung von "kritischen Nährstoffen" einen Betrag von 75,- €
im Jahr als Kassenleistung zur Verfügung zu stellen. Dies war vom Bundesversicherungsamt untersagt worden.
Das Landessozialgericht wies die Klage ab mit der Begründung:
"Erforderlich
sei aber, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus
konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes
Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei hier nicht der Fall. Bei
vegetarischer bzw veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin B
12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten.
Das
Urteil vom 02.06.2016, Aktenzeichen L 5 KR 66/15 KL, ist noch nicht
rechtskräftig. Ob dem Urteil und der Begründung ein Gutachten zu Grunde
liegt konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.
Die Sommerpause erkläre ich hiermit endgültig für beendet. In Kürze folgt die Artikelserie "Vegan denken lernen".
Foto: www.pixabay.com
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